Weitere Schritte in der Ökumene sind möglich

Wir erleben das erste Reformationsjubiläum in der Geschichte der evangelischen Kirchen, das sich mit einem Reformationsgedenken in ökumenischer Gemeinsamkeit verbindet.

"Im Jahr 1999 haben sich die römisch-katholische Kirche und die lutherischen Kirchen dazu bekannt, dass die Überzeugung von der Rechtfertigung des Menschen allein aus Gnade die Kirchen nicht mehr voneinander trennt. Im Jahr 2007 wurde für den deutschen Bereich bekräftigt, dass die Kirchen die in ihnen stiftungsgemäß vollzogene Taufe wechselseitig anerkennen. Auch wenn im Blick auf das Sakrament des Altars ein vergleichbarer Schritt wegen gravierender Unterschiede im Amtsverständnis noch nicht vollzogen wurde, sollte man das Erreichte nicht gering schätzen", sagte Wolfgang Huber bei einer Tagung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU am 24. Mai 2017 im Berliner Konrad-Adenauer-Haus.

Weiter führte er aus: "Wir haben gerade in Deutschland viel Grund dazu, die bleibenden Unterschiede als Ausdrucksformen einer tiefer liegenden Gemeinsamkeit zu betrachten und verständlich zu machen. Mit einer schon im Neuen Testament verwendeten ökumenischen Formel können die Kirchen sich gemeinsam zu dem einen Herrn, dem einen Glauben und der einen Taufe als ökumenischem Grundsakrament bekennen. Wo die Dankbarkeit dafür den ökumenischen Geist prägt, werden auch weitere Schritte möglich."

Der Vortrag „500 Jahre Reformation – Perspektiven für Gegenwart und Zukunft“ als PDF