Dient das Recht der Gerechtigkeit?

Den Beitrag des Rechtssystems zur Gerechtigkeit hat Wolfgang Huber in einem Festvortrag vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht analysiert.

Er führte unter anderem aus: "Seit der Antike werden Gerechtigkeit und Recht so eng miteinander verknüpft, dass die Befolgung des Rechts zugleich als Erfüllung der Gerechtigkeit anerkannt wird. Dieser iustitia legalis wird die iustitia correctiva zur Seite gestellt; sie tritt dann in Aktion, wenn das Recht verletzt wurde und um der Gerechtigkeit willen wieder hergestellt werden muss."

Der Festvortrag zum Jubiläum "20 Jahre Brandenburgisches Oberlandesgericht" am 3. Dezember 2013 in Brandenburg an der Havel als PDF