Organspende darf nicht zur Organ-Bereitstellungspflicht werden

Wolfgang Huber spricht sich vehement gegen die geplante Änderung der Organspende aus.

 Die von Gesundheitsminister Jens Spahn angeregte Widerspruchslösung habe den Charakter einer „Organbereitstellungspflicht“, sagte der Theologe in der ARD-Sendung „Anne Will“ am 09. September 2018. „Dann soll man sie auch so nennen“, fügte Huber hinzu. „Dieser Pflicht kann man sich so entziehen, wie sich der Kriegsdienstverweigerer der Wehrpflicht entziehen konnte“.

Der Theologe nannte es „sehr beunruhigend“, dass es derzeit zu wenige Spenderorgane gibt. Dies liege aber nicht an der derzeit praktizierten erweiterten Zustimmungslösung. Diese besagt, dass potenzielle Spender ihre Bereitschaft in einem Organspendeausweis bekunden können oder aber die Angehörigen nach dem „mutmaßlichen Willen“ des Verstorbenen eine Entscheidung treffen. Wenn den Angehörigen der Wille des Hirntoten unbekannt ist, sollen sie eine eigene ethisch verantwortete Entscheidung treffen. Das Verfahren wird daher auch "doppelte Entscheidungslösung" genannt.

"Die geringe Zahl von Spenden liegt nicht daran, dass eine übergroße Zahl von Angehörigen sich nicht zu einer Organspende entscheidet", sagte Huber. Nach allen Daten, die er kenne, liege die Zahl der Zustimmungen "deutlich über 50 Prozent". Der Grund sei vielmehr, "dass ein sehr großer Anteil der Hirntoten überhaupt nicht gemeldet wird, weil den Kliniken, die die Organe entnehmen müssten, der Aufwand zu groß und die Kostenerstattung zu niedrig ist."

Darüber hinaus gebe es eine „dramatische Krise des Vertrauens in die Organ-Transplantation“, ergänzte der Theologe. So werde bei der Zuteilung von Spenderorganen über Wartelisten an die 47 Transplantationszentren immer wieder „getrickst“.

Die Politik müsse diese Kernprobleme mit aktiven Maßnahmen angehen und das Vertrauen in die Transplantationsmedizin wieder herstellen. Dagegen sei der Ansatz, die Zahl der Spenderorgane über eine Änderung der Zustimmungsregelung zu erhöhen, „oberflächlich“ und greife in die Freiheitsrechte der Bürger ein.

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