Wer anderen in der Not nicht hilft, muss bestraft werden

Wolfgang Huber plädiert dafür, den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung strikt anzuwenden.

Hier habe das Bibel-Gebot der Nächstenliebe Eingang in unsere Rechtskultur gefunden, sagte der Theologe in der ARD-Sendung "hart aber fair" am 21. November 2016. Es sei strafbar, nicht zu helfen, wenn sich andere ersichtlich in Not befinden.

Anfang Oktober war in einem Bankautomatenraum in Essen ein 82-jähriger Mann zusammengebrochen. Mehrere Kunden waren vorbeigelaufen oder sogar über den Mann gestiegen, ohne zu helfen. In solchen Fällen habe unsere Rechtsordnung die Pflicht, den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung zu exekutieren. "Der Paragraf darf kein zahnloser Tiger sein", fügte Huber hinzu.

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Zum Bericht in Bild (28.10.2016) über den Vorfall in Essen geht es hier